
UMSATZSTEUERBERATUNG
Heute sind die Grundlagen des deutschen Umsatzsteuerrechtes die Vorgaben der Europäischen Union (EU). Das gleiche gilt natürlich auch für die anderen der EU angeschlossenen Staaten. Trotzdem sind die Besonderheiten der einzelnen Staaten zu beachten. Deshalb können Fehler bei der umsatzsteuerlichen Behandlung z.B. in der Rechnungsstellung zu finanziellen Nachteilen führen.
Auf diesem Feld bieten wir die Fachkompetenz für unsere Mandanten.