Unternehmensnachfolge der Steuerberatungsgesellschaft Brandt & Emig

NACHFOLGEBERATUNG

Für jeden Unternehmer ist die Unternehmensnachfolge vorprogrammiert. Gesetzliche Auflagen und Bestimmungen zielen darauf ab, steuerlich zu partizipieren. Deshalb ist die Nachfolgeberatung ein Bestandteil unserer ganzheitlichen Beratungskonzepte.

Im Rahmen der Nachfolgeberatung wird nicht nur über die Unternehmensnachfolge beraten, sondern auch über die steuerliche Optimierung der Nachfolge sowie über die Versorgung der nicht in die Nachfolge eintretenden Erben.

Ferner beraten wir in den Bereichen vorweggenommene Erfolge, Management-Buy-Out, Management-Buy-In, Leveraged-Buy-Out und Private Equity.

Bei der Nachfolgeberatung konzentrieren wir uns auf die Ausarbeitung ganzheitlicher Lösungen. Die Berücksichtigung von zivilrechtlichen, erbschaftssteuer – und ertragssteuerlichen Auswirkungen ist daher für uns selbstverständlich.