
EXISTENZGRÜNDUNG
Nach der Geschäftsidee mit neuen Produkten, Dienstleistungen oder anderen wirtschaftlichen, aussichtsreichen Kreationen sollen diese Wirklichkeit werden.
Hier im Vorfeld der Gründung ist die Offenlegung der Geschäftsidee die geplante Vorgehensweise mit den Teilzielen und Zielsetzungen wichtige Voraussetzung für eine fundierte Beratung.
Als Berater für unsere Mandanten verfügen wir über die Spezialisten, die Märkte einschätzen können, Vertriebsstrukturen kennen, Marketinginsider sind und betriebswirtschaftliche Kenner und Könner darstellen. Diese Spezialisten können durch ihre Zuarbeit mithelfen, die Wege zu ebnen, die das künftige Unternehmen gehen will.
Dazu gehört:
• die Wahl der Unternehmensrechtsform
• Prüfung der Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit
• die Erarbeitung des Konzeptes
• Prüfung und Antragstellung für Fördermittel
• Erarbeitung von Finanzierungs- und Investitionsplänen
Auch die Erarbeitung eines Businessplanes gehört dazu. Dieser beinhaltet die Umsatz-, Kosten-, Margenplanung der ersten Jahre, die Rentabilitätsberechnung, die Investitionsplanung und stellt die Grundlage dar für die Verhandlungen mit der Bank.
Es ist aber auch ein Arbeitspapier – eine Richtschnur und ein Gradmesser – für die geplante Marktbearbeitung und den Erfolgskurs.